Filialverbot

Das Filialverbot (amtliche Bezeichnung: «Bundesbeschluss über das Verbot der Eröffnung und Erweiterung von Warenhäusern, Kaufhäusern, Einheitspreisgeschäften und Filialgeschäften») war eine gesetzlich verordnete Einschränkung der verfassungsmässig garantierten Wirtschaftsfreiheit in der Schweiz, die von 1933 bis 1945 in Kraft war. Mit dieser dirigistischen Massnahme sollte der mittelständische Detailhandel aus seiner Krise herausgeführt werden, indem es Unternehmen mit Einheitspreisgeschäften, Filialgeschäften, Kaufhäusern und Warenhäusern verboten war, neue Läden zu eröffnen oder bestehende zu erweitern. Das Verbot war auch antisemitisch motiviert, da zahlreiche Warenhäuser im Besitz jüdischer Familien waren.

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