Finanzmarktrecht
Das Finanzmarktrecht umfasst die rechtlichen Grundlagen eines Finanzmarktes (z. B. Geldmarkt, Kreditmarkt, Devisenmarkt, Institutionen, Beratung etc.) und die Regelungen bezüglich der Regulierung und Aufsicht dieser Märkte und Einrichtungen.
Finanzmarkt selbst ist ein Oberbegriff für alle Märkte, auf denen ein Handel mit Kapital stattfindet. Das Finanzmarktrecht ist daher der Oberbegriff für die, diese Märkte schaffenden und regulierenden, Rechtsnormen (z. B. Finanzmarktaufsichtrecht, Wertpapierrecht, Devisenrecht, Bankenrecht etc.) und Soft Law (z. B. freiwillige Vereinbarungen zum Schutz der Lauterkeit des Bankensektors). Der Begriff selbst ist jedoch nicht streng abgegrenzt und verändert sich, da es sich beim Finanzmarktrecht um eine typische Querschnittsmaterie handelt und in der Vergangenheit teilweise aufgrund bestimmter (Krisen-)Situationen zur Ad-hoc-Gesetzgebung Anlass gab.