Finanztransfergeschäft

Das Finanztransfergeschäft ist ein Zahlungsdienst gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Gegenstand ist die Übermittlung von Geldbeträgen ohne kontenmäßige Beziehung zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer. Das Finanztransfergeschäft wird in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG legaldefiniert.

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