Fischereiaufsicht

Die Fischereiaufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe einer Landwirtschaftsbehörde. Sie erstreckt sich sowohl auf Küstengewässer wie auf Binnengewässer. In vielen Ländern umfasst die Aufsicht die Einhaltung von Fangquoten für Fische, Krabben und Muscheln sowie die Einhaltung der Fischgründe, in denen gefischt wird. Standard der Aufsicht ist auch die Kontrolle der minimalen Maschenweite der Netze sowie die Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und ungeregelten Fischerei. Die Überwachung erfolgt mit Wasser- und/oder Luftfahrzeugen.

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