Ausschuss für Fischerei
Der Ausschuss für Fischerei (PECH) ist einer der 20 ständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments.
Die Zuständigkeitsbereiche des Ausschusses sind in einer Selbstbeschreibung festgelegt als:
„1. das Funktionieren und die Entwicklung der gemeinsamen Fischereipolitik und deren Verwaltung;
2. die Erhaltung der Fischbestände;
3. die Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse;
4. die Strukturpolitik in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, einschließlich der Finanzinstrumente für die Ausrichtung der Fischerei;
5. die internationalen Fischereiabkommen.“
Dem Ausschuss zugeordnet sind der Kommissar für Fischerei und maritime Angelegenheiten und seine Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie der Rat für Landwirtschaft und Fischerei, der wird hin und wieder fälschlicherweise als Fischereiausschuss abgekürzt wird.