Flüchtlingspolitik nach dem Inkrafttreten der Genfer Flüchtlingskonvention

Als Flüchtlingspolitik wird die Gesamtheit der rechtlichen Vorgaben und der Praxis des Umgangs von Staaten und Staatengruppen mit Flüchtlingen und Asylbewerbern bezeichnet, die in die betreffenden Gebiete einreisen oder sich dort aufhalten wollen. Grundlagen der Flüchtlingspolitik sind heute völkerrechtliche sowie im jeweiligen Staat gültige verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, Interessen der jeweiligen Staaten(gruppen), humanitäre Aspekte und kommunale Belange. Eine der völkerrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.

Die Politik, die Staaten gegenüber ihren zur Flucht entschlossenen Bürgern bzw. gegenüber bereits geflohenen Bürgern betreiben, wird gewöhnlich nicht als „Flüchtlingspolitik“ bezeichnet.

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