Flachgründung

Unter einer Flachgründung wird im Bauwesen eine Form der Gründung verstanden, bei der die Bauwerkslasten direkt unterhalb des Bauwerks in den Untergrund geleitet werden.

Bei der Flachgründung muss darauf geachtet werden, dass sie mindestens bis unter die Frostgrenze (in Deutschland mindestens 80 cm) in den Boden einbindet. Dadurch wird verhindert, dass Hebungen und Setzungen, und damit Risse, beim Gefrieren des Bodens entstehen.

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