Flexi-Rente

Der Begriff Flexi-Rente ist in Deutschland ein politisches Schlagwort, welches während des Gesetzgebungsverfahrens zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz (das sogenannte „Rentenpaket“) von Vertretern der Unternehmen und Arbeitgeber als „Gegengewicht“ zum abschlagsfreien Rentenzugang ab dem 63. Lebensjahr in die politische Auseinandersetzung eingebracht wurde. Die damit verbundenen Forderungen zielen auf den Abbau von behaupteten Beschäftigungshürden bei der Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern über die Regelaltersgrenze hinaus. Im Fokus stehen dabei insbesondere Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht. Ein Teil der angestrebten Änderungen wurde mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz umgesetzt. Weitere Diskussionspunkte wurden im Rahmen eines Entschließungsantrages der Fraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen und mit der Bearbeitung eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der beiden Fraktionen sowie der Bundesregierung betraut. Mit dem 1. Juli 2017 ist das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz) mit allen Bestimmungen in Kraft getreten.

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