Flugleiter

Flugleiter, in Österreich Flugplatzbetriebsleiter, sind auf unkontrollierten Flugplätzen die Vertreter des Flugplatzhalters. Sie sorgen für einen geordneten Betrieb des Platzes gemäß den Festlegungen der Genehmigungsbehörde. In Deutschland und Österreich ist in der jeweiligen Betriebsgenehmigung die Anwesenheit eines Flugleiters in der Regel vorgeschrieben, Flugbetrieb ohne Flugleiter kann im Einzelfall und unter Auflagen genehmigt werden.

Flugleiter sind nicht zu verwechseln mit Aerodrome Flight Information Service Officer (AFISO), die ihren Dienst mit ähnlicher Funktion an verkehrsreichen unkontrollierten Flughäfen in Europa leisten. AFISO sind im Gegensatz zum Flugleiter lizenziertes Personal des Flughafen-Fluginformationsdienstes, das eine zertifizierte Ausbildung erhalten hat und zum sonstigen Flugsicherungsbetriebspersonal gehört. Der Schweizer Flugplatz Samedan ist ein solcher Flugplatz, darüber hinaus hat die Schweiz keine Flugleiter oder AFIS.

In der restlichen Welt ist gesetzlich vorgeschriebenes Aufsichtspersonal an kleinen unkontrollierten Flugplätzen weitgehend unbekannt.

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