Folkbokföring

Unter folkbokföring (wörtliche Übersetzung „Volksbuchführung“) versteht man in Schweden die Registrierung der Einwohner.

Folkbokföring existiert in Schweden seit der Frühen Neuzeit, der Begriff geht aus Kirchenbüchern aus dem Jahre 1571 hervor. Zu Beginn waren es die Kirchengemeinden (församlingar), die sich dieser Aufgabe annahmen. Die ältesten erhaltenen Kirchenbücher mit den Daten der Einwohner stammen aus dem frühen 17. Jahrhundert. Bis auf einige Ausnahmen existieren für ganz Schweden komplette Kirchenarchive seit dem 18. Jahrhundert. Die wichtigsten Listen in der Kirchenbuchführung waren die Geburts-, Eheschließungs- und Sterbebücher sowie die sogenannten husförhörslängder (ab etwa 1895–1900 församlingsböcker). Letztere führten alle Mitglieder einer Kirchengemeinde, also in der Vergangenheit praktisch alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde, familienweise mit Personendaten sowie der Benotung der individuellen Lesefähigkeiten und der Katechismuskenntnisse auf.

Die Schwedische Kirche, Staatskirche bis 1999, war bis zum 30. Juni 1991 für die bis dahin „Kirchenbuchführung“ genannte Registrierung aller Einwohner Schwedens verantwortlich – unabhängig von deren Kirchenzugehörigkeit.

Am 1. Juli 1991 wurde die Kirchenbuchführung mit der Steuerregistrierung (mantalsskrivningen) zu einer einzigen Folkbokföring zusammengelegt. Sie wird heute vom Skatteverket, der schwedischen Steuerbehörde, geführt. Die Einteilung in statistische Distrikte, seit dem 1. Januar 2016, entspricht der Einteilung Schwedens in die församlingar der Schwedischen Kirche am 31. Dezember 1999.

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