Forderungsübergang

Als Forderungsübergang (auch: Zession, aus lateinisch cessio „abtreten“) wird die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger bezeichnet. Unterschieden werden der rechtsgeschäftliche Forderungsübergang, die Abtretung gemäß §§ 398 ff. BGB, und der gesetzliche Forderungsübergang (cessio legis), der gemäß § 412 BGB in vielen Rechtswirkungen gleichgestellt ist.

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