Fotografiererlaubnis
Eine Fotografiererlaubnis ist eine rechtlich nicht weiter normierte Erlaubnis, ein selbst gefertigtes Lichtbild zu erstellen. Der Begriff kommt im Deutschen Recht nicht ausdrücklich vor, sondern wird als Gegenteil zu vielfachen, wenig zusammenhängenden Fotografierverboten verwendet. Sofern kein generelles Fotografierverbot besteht, kann das Fotografieren, abhängig vom Motiv – Personen, Tiere, fremdes Eigentum, sehr verschiedenen rechtlichen Regelungen unterworfen sein.
Die Regelungen schränken neben der unmittelbaren Aufnahme auch Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und (öffentlichen) Wiedergabe ein.
Zumeist wird der Begriff Fotografiererlaubnis, dann auch Model Release bzw. Property Release genannt, als Zustimmung einer Person bzw. des Inhabers eines Markenrechts zur Darstellung der Person bzw. der geschützten Marke auf einem Bild verwendet.
Die Fotografiererlaubnis sagt als eher diffuser Begriff auch nichts zum urheberrechtlichen Schutz des Abgebildeten aus.