Frühere Gemeindeorganisation des Kantons Thurgau

Das kantonale öffentliche Recht des Kantons Thurgau kannte bis ins ausgehende 20. Jahrhundert zwei um 1800 von der Helvetischen Republik damals für die ganze Schweiz geschaffene parallele Gemeindetypen, die einen eigentlichen Gemeindedualismus begründeten. Im Thurgau hatten die zwei Gemeindetypen folgende Zuständigkeiten:

  1. die Munizipalgemeinden (MG); sie entsprachen territorial im Wesentlichen den Kirchgemeinden und vollzogen vor allem vom Staat übertragene Aufgaben (Zivilstands-, Steuerwesen u. a.),
  2. die Ortsgemeinden (OG) waren unter anderem für Brunnen, Strassen und die Feuerwehr zuständig und trugen ab 1944 das Bürgerrecht.
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