Frachtgeschäft
Als Frachtgeschäft wird im Handelsrecht der Frachtverkehr bezeichnet, dem ein Frachtvertrag zugrunde liegt, bei dem der Frachtführer sich verpflichtet, das Frachtgut zu einem Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. Im Gegenzug verpflichtet sich der Absender, die vereinbarte Fracht, also das Entgelt für die Beförderungsleistung, zu zahlen.
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