Frauenwahlrecht in Südeuropa

Das Frauenwahlrecht in Südeuropa zeichnet in seiner historischen Entwicklung kein einheitliches Bild. Einflussfaktoren waren unter anderen die Position der katholischen Kirche und die Orientierung der Frauenbewegung. In Albanien wurde das Frauenwahlrecht bereits 1920 eingeführt. In anderen Ländern Südeuropas durften Frauen erst während des Zweiten Weltkriegs wählen, so etwa in Kroatien, in manchen auch erst danach, zum Beispiel in Italien. In San Marino wurde das aktive Frauenwahlrecht sogar erst 1958 eingeführt. Die Frauen mussten dort zudem bis zu den Wahlen von 1964 warten, bis sie erstmals wählen durften und erhielten das passive Wahlrecht erst 1973. Ein Sonderfall ist Spanien, wo Frauen im Mai 1931 zuerst das passive, nicht aber das aktive Wahlrecht für das nationale Parlament gewährt wurde. Erst nach einer Verfassungsreform von Dezember 1931 konnten die Frauen schließlich 1933 bei den Parlamentswahlen erstmals auch aktiv teilnehmen. Unter dem Franco-Regime wurde das allgemeine Wahlrecht dann unterdrückt, und erst mit der Wiederherstellung der Demokratie Mitte der 1970er Jahre erhielten Frauen das Wahlrecht in vollem Umfang zurück.

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