Freies Mandat

Freies Mandat bedeutet, dass abgeordnete Repräsentanten ihr Mandat ausüben, ohne an Weisungen oder Aufträge gebunden zu sein, insbesondere nicht an Aufträge ihrer Wähler, ihrer Partei oder ihrer Fraktion; In Deutschland sind sie „nur ihrem Gewissen unterworfen“, in der Schweiz müssen sie „ihre Interessenbindungen offen“ darlegen. In der Praxis unterliegen über Parteien gewählte Abgeordnete der Fraktionsdisziplin ihrer Partei, denn nur mit Unterstützung der Partei ist eine Wiederwahl wahrscheinlich.

Im Gegensatz hierzu steht das Imperative Mandat.

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