Freigrafschaft
Freigrafschaft (ndd.: frigrêveschap) bezeichnet sowohl das Amt und die Amtsgewalt als auch das Gebiet eines Freigrafen. Der Freigraf wurde vom König oder in dessen Namen mit der Freigrafschaft belehnt und übte dort im Auftrag seines Lehnsherrn als Vorsitzender der Freigerichte die Gerichtsbarkeit aus. Eine Freigrafschaft umfasste gewöhnlich mehrere Gerichtsbänke (Freistühle), die schließlich nur noch über Freie, nicht einem Grundherrn Hörige richteten. Ursprünglich lediglich Gerichtsbezirke, entwickelten sich Freigrafschaften oder einzelne Freigerichte oftmals zu eigenständigen Herrschaften.
Während die hochmittelalterliche, auf karolingische Ursprünge zurückgehende Grafschaft ihre Hochgerichtsbarkeit infolge der mit der Territorialisierung einhergehenden Mediatisierung verloren, konnten vor allem in Westfalen Freigrafschaften diese neben anderen Formen der Justiz teilweise bis ins 19. Jahrhundert beibehalten.