Freiwilliger Wehrdienst

Freiwilliger Wehrdienst (FWD) ist in Deutschland ein Dienstverhältnis für Soldaten (§ 58b Soldatengesetz) in einer Laufbahn der Mannschaften der Bundeswehr. Er dauert mindestens 7 und maximal 23 Monate. Seit Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland 2011 heißt er offiziell Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement. Wer freiwillig Wehrdienst leistet, heißt Freiwillig Wehrdienst Leistender (FWDL).

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