Friedhofszwang
Unter Friedhofszwang wird eine Vorschrift verstanden, die es verbietet, die physischen Reste eines toten Menschen (also den Sarg mit Leiche oder die Urne mit Asche) an einem anderen Ort als auf einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort, dem Friedhof, aufzubewahren. Der Anlass waren anfangs Überlegungen zur Hygiene. Im Falle der Feuerbestattung bietet die Seebestattung auf dem offenen Salzgewässer eine Alternative, ergänzt wird dieses durch den Einsatz der „Asche zur freien Verfügung“.
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