Fruchthandel
Fruchthandel im funktionellen Sinne bezeichnet die wirtschaftliche Tätigkeit der Beschaffung und/oder des Absatzes der Warengruppe Frischobst und -gemüse, wobei diese Waren in unverändertem Naturzustand belassen oder nur geringfügig be- oder verarbeitet werden (Sortieren, Abpacken etc.).
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