Fußgängerüberweg
In Deutschland wird der Fußgängerübergang als Fußgängerüberweg (amtliche Abkürzung FGÜ, früher amtlich Dickstrichkette) bezeichnet, das ist eine Querungsanlage auf Straßen für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Ein Fußgängerüberweg ist neben dem Hinweis mit entsprechender Beschilderung durch breite Linien auf der Fahrbahn (umgangssprachlich Zebrastreifen genannt) gekennzeichnet, die ebenfalls als Verkehrszeichen dienen.
Der Fußgängerüberweg ist im Gegensatz zur Fußgängerüberführung oder -unterführung immer ebenerdig.
Da zwischen Gehsteig und Fahrbahn in den meisten Fällen ein Niveauunterschied (Stufe) besteht, wird die Bordsteinkante an Fußgängerüberwegen in der Regel abgesenkt oder abgeschrägt, um ein leichteres Überqueren auch mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Handkarren zu ermöglichen.