FuG (ab 1945)
Als FuG bezeichnet man in Deutschland ein FunkGerät, das speziell auf Grund eines Lastenheftes einer Behörde gebaut wird. Damit wird erreicht, dass alle beteiligten Unternehmen ein funktionsmäßig gleiches Gerät auf den Markt bringen. Je nach Umfang des Lastenheftes können verschiedene Parameter vorgeschrieben sein, wie z. B. Frequenzbereich, Anzahl der Kanäle, Modulation, Leistung, mechanische Ausführung, Art und Lage der externe Anschlüssen, Norm der Kontakte, Anschlussbelegung usw.
Für den Anwender ergeben sich durch den Einsatz von FuG folgende Vorteile:
- garantierte Verbindung für alle Anwender (siehe Brand in der Lüneburger Heide)
- vereinheitlichte Bedienung, unabhängig vom Hersteller des Gerätes
- Austauschbarkeit der Geräte
- Austauschbarkeit des Zubehörs
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