Lohnfuhrunternehmen
Lohnfuhrunternehmen (verkürzt: Fuhrunternehmen, veraltet: Fuhrgeschäft, seltener: Lohnfuhrwerker) sind Unternehmen, die entgeltliche Leistungen als Transporteur von Transportgut (Gütern) und/oder andere gewerbliche Dienstleistungen für andere Unternehmen als eine Gesamtleistung erbringen, und dabei deren direkter Weisung über die Ausführung der Leistungserbringung unterliegen.
Das Lohnfuhrunternehmen ist dabei Teil einer Wertschöpfungskette. Der Inhalt des Lohnfuhrvertrages gegenüber dem Auftraggeber (Spedition, Frachtführer) kann teilweise die Erbringung von Dienstleistungen (Transport), Fahrzeugmiete (LKW) und/oder Arbeitskräfteüberlassung (der Fahrer und/oder Montagehelfer/Beifahrer etc.) umfassen.
Weder Spediteur noch Frachtführer noch Lohnfuhrunternehmer sind Eigentümer des Transportgutes, an denen sie die Transportleistung erbringen.