Güterbahnhof

Unter einem Güterbahnhof (Abkürzung in Deutschland Gbf, in der Schweiz GB) oder in Österreich einem Frachtenbahnhof (Abkürzung Fbf) versteht man im weitesten Sinn eine Bahnanlage oder deren Teil, auf der kein Personenverkehr stattfindet, sondern lediglich Güter in jeder Form von der Straße oder vom Schiff auf die Eisenbahn beziehungsweise umgekehrt verladen und/oder Eisenbahngüterwagen an örtliche Gleisanschlüsse übergeben werden.

Werden die Güter nicht abgesendet oder empfangen, sondern auf dem Transportweg zwischen Bahn und einem anderen Verkehrsmittel wie Schiff oder LKW bimodal umgeladen oder zwischen Güterwagen verschiedener Spurweiten umgesetzt, spricht man von einem Umschlagbahnhof (Ubf) oder Umschlagterminal. Umschlagbahnhöfe entstehen im Rahmen des kombinierten Verkehrs oft als Containerterminal. Ein solcher Umschlagbahnhof wird auch Containerbahnhof genannt (bei der DR auch Containerumschlagplatz (CUP) genannt).

Stückgutbahnhof bezeichnet eine Bahnhofsanlage bei der Stückgut abgefertigt wird.

Grubenbahnhof (auch Zechenbahnhof) bezeichnet einen Bahnhof zur Aufstellung und Verteilung der Eisenbahnwagen auf Erzbergwerken, Kohlezechen u. dgl. Im weiteren Sinne auch unter Tage angelegte Bahnhöfe, so beispielsweise der Grubenbahnhof des Zwickauer Steinkohlenbergwerkes Kaiserin-Augusta-Schacht von 1915.

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