Güterrechtsregister

Das Güterrechtsregister war in Deutschland ein bis 1. Januar 2023 bei den Amtsgerichten im Rahmen des Registerrechts geführtes öffentliches Register, in dem abweichende Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf Antrag eingetragen werden. Das Register kann von jedem eingesehen werden. Im Gegensatz zum Grundbuch genießt es jedoch keinen öffentlichen Glauben.

Güterrechtsregistereintragungen sind im Hinblick auf die rechtliche Wirkung gegenüber Dritten von Bedeutung (§ 1412 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wird das Güterrechtsregister abgeschafft und die entsprechenden Vorschriften ersatzlos aufgehoben. Begründet wird dies damit, dass das Register nicht mehr zeitgemäß und praktisch nicht mehr relevant sei. Das Register wurde bisher ausschließlich auf Papierakten geführt, durch die Abschaffung werden die Amtsgerichte von dieser Aufgabe entlastet.

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