Gütertrennung

Die Gütertrennung ist wie die Gütergemeinschaft ein familienrechtlicher Wahlgüterstand zwischen Eheleuten oder – früher – eingetragenen Lebenspartnern.

Im Rahmen der Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögen beider Ehegatten (oder Lebenspartner), ohne dass nach der Scheidung oder anderweitigen Beendigung der Ehe von einem der beiden ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist. Jedem Ehegatten obliegt die Verwaltung seines Vermögens und er bleibt Eigentümer sowohl des vor der Eheschließung als auch des während bestehender Ehe von ihm erworbenen Vermögens.

Davon unberührt bleibt das Recht auf Aufteilung des gemeinsamen ehelichen Hausrates, gemeinsam angeschafften Vermögens (etwa eines gemeinsam erworbenen Hausgrundstücks) und der ehelichen Ersparnisse.

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