Güterwagen der Austauschbauart
Im Güterwagenbau versteht man unter Austauschbauart eine im Jahr 1924 von der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft eingeführte Bauweise von Güterwagen durch die Verwendung von austauschbaren Wagenteilen. Im Sinne des Austauschbaus wurde schon bei der Konstruktion dieser Güterwagen auf die Verwendung von genormten Teile mit geringen Toleranzen geachtet. Dadurch konnten einzelne Bauelemente zwischen den verschiedenen Güterwagen ausgetauscht werden, was eine effektivere Instandhaltung ermöglichte. Als im Jahre 1933 die Schweißtechnologie im Güterwagenbau eingeführt wurde, entstand die nächste Generation von Güterwagen, die Güterwagen der geschweißten Bauart.
Schon seit 1921 wird bei der Entwicklung von Güterwagen unterschieden zwischen Güterwagen ohne besondere Merkmale, die dem Standard oder der Norm entsprechen, und solchen mit besonderen Merkmalen, die daher über eine besondere Ausstattung oder über besondere Eigenschaften verfügen.
So wurden auch die Güterwagen der Austauschbauart eingeteilt in:
- Güterwagen der Regelbauart, Standardgüterwagen ohne besondere Merkmale
- Güterwagen der Sonderbauart, Güterwagen mit besonderen Merkmalen