Gasgerät
Ein Gasgerät ist ein mit dem Brennstoff Gas betriebenes Gerät.
Gasgeräte müssen eine CE-Kennzeichnung tragen und die deutschen Aufstell- und Anschlussbedingungen erfüllen. Dazu gehört die Angabe der geeigneten Gasart und Verteilungsdrücke als Gerätekategorie nach DIN EN 437.
In den Richtlinie 90/396/EWG und 2009/142/EG wurden Gasgeräte als „Gasverbrauchseinrichtungen“ bezeichnet. Die 2023 gültige Verordnung (EU) 2016/426 spricht von „Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe“.
Die Nennbelastung bezeichnet entweder die nominelle oder die bei der Inbetriebnahme eines Gasgeräts fest eingestellte Wärmebelastung. Bei Gasgeräten mit einstellbarer Nennbelastung liegt diese zwischen der größten Belastung und kleinster Belastung .
Die Nennbelastung (Aufnahmeleistung) ist nicht zu verwechseln mit der Nennleistung (Abgabeleistung) des Geräts. Die größte Belastung des Einzelgeräts ist nicht zu verwechseln mit der größten in einer Gasinstallation insgesamt angeschlossenen Nennbelastung , die bei der Dimensionierung von Rohrleitungen und Gas-Strömungswächtern von Relevanz ist.