Gastrecht
Das Gastrecht ist die befristete und widerrufliche Berechtigung, als Besucher in einer anderen als seiner eigenen Umgebung, besonders in einem Personenkreis, zu dem er nicht fest gehört, zu bestimmten Zwecken vorübergehend anwesend zu sein und die Gastfreundschaft anderer in Anspruch zu nehmen.
Das Gastrecht beruht auf Freiwilligkeit und begründet keine klagbaren Ansprüche im juristischen Sinn. Ein Beispiel ist das universitätsfremden Wissenschaftlern gewährte Gastrecht an einer Hochschuleinrichtung zur Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte oder die vorübergehende Duldung Nichtsesshafter an einem bestimmten Ort.
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist dagegen ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht.
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