Gaszähler

Ein Gaszähler (veraltet bzw. umgangssprachlich teilweise als Gasuhr oder Gasmesser bezeichnet) ist ein Messgerät zur Ermittlung einer durchgesetzten Gasmenge. Gaszähler kommen überwiegend in häuslichen und gewerblichen Gasinstallationen zum Einsatz, werden aber auch zur exakten Mengenbestimmung bei labortechnischen Untersuchungen eingesetzt. Die vom Gaszähler erfasste Einheit ist der Kubikmeter im Betriebszustand, der zur Abrechnung in Normkubikmeter umgerechnet wird.

Gaszähler bestehen je nach Technologie aus mechanischen oder elektronischen Vorrichtungen zur Erfassung des durchgesetzten Gasstromes und meistens einem Zählwerk.

Gaszähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen der Eichpflicht. In der Eichordnung sind die jeweiligen Fristen festgelegt, nach denen Gaszähler einer wiederkehrenden Eichung zu unterziehen sind.

Für die Fernabfrage von Zählerständen gibt es die Möglichkeit, Gaszähler mit Schnittstellen auszustatten. Dies kann bereits beim Hersteller bzw. vereinzelt auch nachträglich geschehen. Bei Gaskunden mit normaler häuslicher Gasabnahmestruktur wird die Möglichkeit der Fernauslesung in der Regel noch nicht genutzt. Im kommerziellen Bereich, d. h. bei größeren Gasverbrauchern wie bspw. Heizhäusern ist bei Gaszählern der Einsatz eines potentialfreien Kontaktes zur Weiterverarbeitung der gemessenen Betriebskubikmeter verbreitet.

Falls der Gasdruck am Hausanschluss mehr als 23–25 mbar Überdruck beträgt, ist den meisten Zählern noch ein Gasdruckregler (ein spezieller Druckminderer) vorgeschaltet, der den Druck des ankommenden Gases reduziert.

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