Gebührenstreitwert
Nach deutschem Recht werden Gebühren für Gericht und Rechtsanwälte bei gerichtlichen Streitigkeiten in vielen Fällen nach dem Gebührenstreitwert berechnet (in anderen Fällen gibt es feste Sätze oder Gebührenrahmen). Dieser orientiert sich, vereinfacht gesagt, am in Geld ausgedrückten Wert des Streitgegenstands. Das Anwaltshonorar und die Gerichtskosten werden dann anhand einer Tabelle berechnet, die jedem Streitwertbereich eine feste Gebühr zuordnet. Je nach Umfang des Rechtsstreits und der Tätigkeit von Gericht und Anwälten können mehrere Gebühren anfallen.
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