Gebrauchsvorteil

Gebrauchsvorteil sind im Rechtswesen die Vorteile, die eine Sache oder ein Recht dem Nutzer gewährt (§ 100 BGB), ohne dass es sich dabei um Früchte handelt. Sie gehören zu den Nutzungen.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.