Gefährdungshaftung
Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Verschuldenshaftung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit einer Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an.
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