Gegnerfreiheit
Gegnerfreiheit ist eine nach höchstrichterlicher Rechtsprechung notwendige Eigenschaft einer Gewerkschaft. Gegnerfrei ist eine Organisation dann, wenn keine finanzielle oder personelle (z. B. durch Mitgliedschaft von Arbeitgebern) Abhängigkeit von sozialen Gegenspielern (Unternehmen, Arbeitgebern) besteht.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.