Geheimer Rat (Württemberg)
Ein Geheimer Rat bestand in Württemberg bis 1805 und in erneuerter Form wieder ab 1816. Im alten römisch-deutschen Reich gab es in vielen Territorien ein Kollegium von Räten, welches dem Landesherrn direkt unterstellt war und unter dessen Vorsitz über die Angelegenheiten des Landes beraten wurde, insbesondere über den Erlass von Gesetzen und Verordnungen. Dass der Begriff Geheimer Rat 1816 in Württemberg wiederbelebt wurde und noch bis 1911 als so bezeichnetes Gremium weiter bestand, war eine württembergische Besonderheit. Vergleichbare Gremien unter abgewandelter Bezeichnung gab es jedoch auch in anderen Ländern des 19. Jahrhunderts, so den Preußischen Staatsrat und der Staatsrat in Bayern.
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