Geheimgefängnis

Geheimgefängnisse, auch „Schwarze Gefängnisse“ genannt (englisch: Black Jail), sind dem Standort und manchmal auch dem Namen nach vor der Öffentlichkeit geheim gehaltene Areale oder Anlagen, in denen Personen festgehalten werden, ohne dass die Gefangenschaft durch die ansonsten zuständige Justiz oder durch nichtstaatliche Organisationen wie die IKRK kontrolliert wird, wie es bei offiziellen Gefängnissen üblich ist.

Von einem Internierungslager unterscheidet sich ein Geheimgefängnis vor allem durch seine Größe, seine innere Struktur und die Behandlung der Gefangenen. Internierungslager umfassen normalerweise mehrere tausend Häftlinge, die einer Lagerverwaltung unterstehen und über eine begrenzte Selbstverwaltung verfügen, was in Geheimgefängnissen mit höchstens einigen hundert Insassen nicht der Fall ist. Grobe Misshandlungen und Folter sind auch in Internierungslagern nachgewiesen.

In Geheimgefängnissen werden verschleppte Personen heimlich festgesetzt und verhört, in einigen aufgedeckten Fällen ist Folter nachgewiesen worden. Diese Institutionen sind weltweit geächtet, da den Gefangenen aufgrund der Geheimhaltung jeder Rechtsweg abgeschnitten ist. Selbst wenn keine körperliche Folter angewandt wird, ist der zermürbende Zustand völligen Ausgeliefertseins ohne Beistand von außen der weißen Folter zuzuordnen. Den Opfern geheimer Gefängnisse wird stets ein ordentliches Gerichtsverfahren vorenthalten, selbst die Festnahmen sind in den meisten Fällen als rechtswidrig einzuordnen. Geheime Gefängnisse widersprechen der dritten und der vierten Genfer Konvention. Im angelsächsischen Raum widersprechen sie zudem dem Habeas Corpus Amendment Act, in Mitgliedsstaaten des Europarates der Europäischen Menschenrechtskonvention und in NATO-Staaten in Verbindung mit dem NATO-Truppenstatut den nationalen Verfassungen.

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