Gemeindewehrführer (Schleswig-Holstein)
Ein Gemeindewehrführer bezeichnet in Schleswig-Holstein den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr einer kreisangehörigen Gemeinde. In kreisfreien Städten heißt er Stadtbrandmeister. Dies gilt auch für Gemeinden, die aus verschiedenen Ortschaften bestehen. Die Orts-/Stadtteilfeuerwehren werden durch den Ortswehrführer geleitet.
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