Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (abgekürzt GER oder GE; englisch: Joint Declaration on the Doctrine of Justification, JDDE) ist ein zentrales Dokument der Ökumenischen Bewegung, das einen „Konsens in Grundwahrheiten“ der Rechtfertigungslehre enthält. Diese Erklärung wurde 1999 von Repräsentanten des Lutherischen Weltbunds (LWB) und der Römisch-katholischen Kirche unterzeichnet. Mit dieser Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre und den vereinbarten Zusatzdokumenten (der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung und dem Annex) wurde feierlich bekundet, dass die gegenseitigen Lehrverurteilungen von Lutheranern und Katholiken aus dem 16. Jahrhundert zurückgenommen werden und heute nicht mehr gelten. 2006 trat der Weltrat methodistischer Kirchen der Erklärung bei, 2017 die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen. Ebenfalls 2017 verkündete die Anglikanische Gemeinschaft ihre Zustimmung, so dass die Gemeinsame Erklärung von fünf großen Kirchen bzw. Kirchenfamilien anerkannt wird.
Otto Hermann Pesch macht auf die Besonderheiten eines solchen kirchenamtlichen Konsenstextes aufmerksam: Während einzelne ökumenisch interessierte Theologen sich durchaus die Denk- und Sprachmuster anderer Konfessionen aneignen können, stellen zwischenkirchliche Erklärungen die jeweils eigene, als verbindlich geltende konfessionelle Tradition grundsätzlich nicht zur Disposition. „Dies v. Gesprächspartner nicht zu verlangen, ist ein ungeschriebenes Gesetz allen ökum. Dialogs“. Angestrebt wird ein „differenzierter Konsens“, d. h. man stellt fest, dass die unterschiedlichen Traditionen und Sprachregelungen beider Seiten, die gewahrt bleiben sollen, sich in der Sache nicht vollkommen widersprechen müssen.