Berufsausübungsgemeinschaft
Als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet man eine Kooperationsform von Ärzten, Psychotherapeuten oder Zahnärzten, teils auch anderen Freiberuflern. Im deutschen Gesundheitswesen wurde diese früher als Gemeinschaftspraxis bezeichnet oder es handelt sich um ein medizinisches Versorgungszentrum.
Seit der Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung sind seit 1. August 2022 auch Berufsausübungsgemeinschaften von Anwälten mit anderen Freiberuflern, z. B. mit Patentanwälten und Steuerberatern möglich, § 59f BRAO.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften.
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