Gemengelage
Gemengelage steht ursprünglich in der Landwirtschaft für die Zerstreuung einzelner Ackergrundstücke eines Besitzers über die gesamte Feldmark. Das Wort wird auch im allgemeinen Sprachgebrauch für eine unübersichtliche Situation verwendet, etwa für widersprüchliche Interessen und Absichten unterschiedlicher Akteure.
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