Genehmigtes Kapital

Als Genehmigtes Kapital (auch Zugelassenes Kapital; englisch authorised capital) wird im Aktienrecht eine Kapitalmaßnahme bezeichnet, bei der die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Europäischen Gesellschaft die Anzahl oder den Nominalwert von Aktien zwecks Durchführung einer späteren Kapitalerhöhung im Voraus genehmigt hat.

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