Generalsekretär

Generalsekretär ist eine verbreitete Bezeichnung für eine Führungsposition in einer Organisation. Protokollarisch ist er unterhalb eines Präsidenten oder Vorsitzenden angesiedelt, was allerdings in vielen Verbänden nicht immer den realen Machtverhältnissen und Aufgaben entspricht. Er ist in der Regel Mitglied der Geschäftsführung der Organisation.

In der Regel ist der Generalsekretär Leiter der Verwaltung, der Organisation und in einigen Institutionen der Dienstvorgesetzte der hauptamtlichen Mitarbeiter oder er übernimmt lediglich repräsentative Aufgaben. Während der oft ehrenamtliche Vorstand der Organisation wichtige Grundsatzentscheidungen trifft, ist der Generalsekretär zuständig für das Tagesgeschäft. Gebräuchlich ist die Bezeichnung Generalsekretär in Deutschland beispielsweise bei Parteien und Sportverbänden.

Vergleichbare Amtsbezeichnungen für diese Funktion sind Hauptgeschäftsführer (vor allem bei Verbänden und Kammern) oder auch Generaldirektor (z. B. bei Stiftungen).

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