Geltung und Genese

Genese und Geltung ist eine erstmals von Leibniz explizit erwähnte Unterscheidung in der Philosophie, die u. a. in der Erkenntnistheorie eine wichtige Rolle spielt, aber auch bei Werten zum Tragen kommt (z. B. Moral- und Rechtsphilosophie).

Bei der Geltung stellt sich die Frage nach der Begründung und Rechtfertigung von Erkenntnissen („Hat die Erkenntnisquelle eine besondere Autorität?“), bei der Genese nach der Entstehung und Entwicklung von Erkenntnissen („Durch welche Prozesse gewinnen wir Erkenntnisse?“). Letzteres erklärt wie Meinungen zustande kommen, ersteres warum sie ggf. wahr sind. Die Geltung spielt somit auch eine entscheidende Rolle bei der Rechtfertigung. Anders gesagt bestimmt die Genese die Ursachen des Fürwahrhaltens und die Geltung die Gründe des Wahrseins.

Da man die Geltungsfrage nicht erfahrungswissenschaftlich analysieren kann (was zu einem Begründungszirkel führen würde), müssen aposteriorische Wissenschaften die Geltung von Erfahrungserkenntnissen bereits voraussetzen.

Hans Reichenbach nannte diese Unterscheidung „Begründungs- bzw. Rechtfertigungszusammenhang“ (Geltung) und „Entdeckungs- bzw. Entstehungszusammenhang“ (Genese); Kant dagegen nennt dies „quid juris“ bzw. „quid facti“.

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