Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen die Gesamtheit der (in der Regel staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes. Zudem werden die einzelnen Gerichtszweige Gerichtsbarkeiten genannt.
Zur Struktur der Gerichtsbarkeit heute siehe Hauptartikel Rechtsweg.
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