Gerichtsgemeinde
Die Gerichtsgemeinden (ital. Comune giurisdizionale) waren im Freistaat der Drei Bünde in der Alten Eidgenossenschaft vom 16. bis 18. Jahrhundert die Träger der politischen und gerichtlichen Gewalt. Sie waren souveräne Staatsgebilde, deren Gesamtheit die höchste Gewalt im Freistaat verkörperte. Nur die Frage über Krieg und Frieden, die Aussenpolitik und die Verwaltung der Untertanenlande überliessen sie dem Bundstag, d. h. dem Gesamtstaat, ähnlich der Regelung bei der eidgenössischen Tagsatzung. Der Begriff wurde auch in Liechtenstein benutzt, aber in einer anderen Bedeutung.
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