Geringwertige Sache

Geringwertige Sache ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Strafrecht und bezeichnet Sachen von unbedeutendem Wert. Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen werden z. B. nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

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