Gesamtgläubiger
Gesamtgläubiger ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht und bezeichnet eine Mehrheit von Gläubigern, die eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind, dass jeder die ganze Leistung an sich fordern kann, der Schuldner sie aber nur einmal bewirken muss (§ 428 BGB). Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist, spricht man von Gesamtschuld (§ 421 BGB).
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