Gesamtgutsinsolvenz

Die Gesamtgutsinsolvenz ist neben dem Nachlassinsolvenzverfahren eine besondere Art des Insolvenzverfahrens. Gegenstand ist entweder das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ 332 InsO) oder das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft, das von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet wird (§ 333 InsO).

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