Geschäftsgang

Als Geschäftsgang wird der Verfahrensablauf einer Behörde vom Posteingang über die Bearbeitung bis zum Postausgang verstanden. Der Geschäftsgang ist ein festgelegter Prozess, gemäß dem ein Geschäftsvorfall in einer öffentlichen Stelle bearbeitet wird. Ausgelöst wird er durch ein Ereignis, beispielsweise ein Schreiben, das bei der öffentlichen Stelle eingeht. Wesentlich für den Geschäftsgang ist, dass die Steuerung und die Dokumentation des Arbeitsprozesses direkt miteinander verknüpft sind. Da öffentliche Verwaltungen ihr Handeln am Rechtsstaatsprinzip auszurichten haben, müssen sie diese jederzeit für Dritte nachvollziehbar, dauerhaft dokumentieren. Für die öffentlichen Stellen des Bundes regeln dies die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) und ihre Ergänzung, die Registraturrichtlinie (RegR). Die Bundesländer regeln ihre Geschäftsgänge selbst.

Hierzu muss eine klare Aufgabenverteilung, die Standardisierung von Bearbeitungsschritten sowie Schriftlichkeit und eine weitgehend formalisierte Kommunikation existieren und die Federführung festgelegt werden.

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