Geschlechtsselektive Abtreibung

Eine geschlechtsselektive Abtreibung oder geschlechtsspezifische Abtreibung ist ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund des vorhergesagten Geschlechts des ungeborenen Kindes. Der Hauptgrund für geschlechtsselektive Abtreibung ist die systematische und tief verwurzelte Bevorzugung von männlichem Nachwuchs. Betroffene Regionen sind hauptsächlich Südasien, Ostasien, Zentralasien und Nordafrika.

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Begründung: Fehlende wissenschaftliche Einordnung des Themenkomplexes. Fehlende Belge aus der Sekundärliteratur (Lehrbücher). Teilweise veraltete Belege. Redundanzen zu ähnlichen Lemmata (Femizid, Kindstötung, Neonatizid, Geschlechterverteilung). Teilweise kein lexikaler Stil.

Seit es möglich ist, das Geschlecht durch Ultraschalluntersuchungen vor der Geburt zu bestimmen, wird in China, in indischen Bundesstaaten (Punjab, Delhi, Gujarat), Südkorea und im Südkaukasus (Aserbaidschan, Armenien, Georgien) ein sehr starker Überhang an registrierten Geburten von Jungen gegenüber Mädchen festgestellt, der nur durch (meist illegale) gezielte Abtreibung weiblicher Föten erklärbar ist. Dies zeigt sich in abgeschwächter Form sogar an asiatischen Einwanderern in den USA und Großbritannien gegenüber den anderen Bevölkerungsgruppen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erließ 1997 eine Resolution, die „alle Staaten nachdrücklich auf[forderte], Gesetze zu erlassen und durchzusetzen, die Mädchen vor jeglicher Form der Gewalt schützen, namentlich vor der Tötung weiblicher Neugeborener und der vorgeburtlichen Geschlechtsselektion“. Das Verbot geschlechtsselektiver Abtreibungen gehört zum Völkergewohnheitsrecht.

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